Leistungsauftrag
Der Leistungsauftrag des LED ergibt sich aus dem Gesetz über internationale humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung des Fürstentums Liechtenstein.
Er umfasst:
- die Planung, Finanzierung und Begleitung von Entwicklungsprojekten in ausgewählten Schwerpunktländern.
- die Sicherstellung, dass diese Projekte langfristig wirken und zur Verbesserung der Lebensbedingungen beitragen.
- die Zusammenarbeit mit lokalen Partnerorganisationen, Behörden und internationalen Akteur:innen.
- die Bildungsarbeit in Liechtenstein, um globale Zusammenhänge zu vermitteln und Engagement zu fördern.
Etwa 90 % der verfügbaren Mittel investiert der LED direkt in Projekte, Gross- und Kleinvorhaben, die sich in den Schwerpunktregionen auf konkrete Herausforderungen wie Ernährungssicherheit oder Berufsbildung konzentrieren. Planung, Umsetzung und Monitoring folgen professionellen Standards und sind klar auf Wirkung ausgelegt.
Die Strategie, das IHZE Gesetz sowie unsere rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen finden Sie hier.